Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. AllgemeinesFolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit SteinCastle GmbH, Gebhardstorkel 10, 9494 Schaan, Liechtenstein (nachfolgend SteinCastle genannt). Abweichende AGB`s der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
2. Angebot
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email
erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von SteinCastle durch
schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen.
Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne
Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn die Ware bzw. Leistung aus
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht
abgeliefert werden kann. Die Verrechnung ist nicht zulässig. Die Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Bei
verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z. B. Mahnspesen von CHF 19.--
pro Mahnung und effektive Inkassokosten von mindestens 9 % des
Rechnungs-Betrages) und Verzugszinsen von 1 % pro Monat ab dem Tag der
Fälligkeit an. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte aus jeder
Rechnungs-Forderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der
Abtretung ist in einem solchen Fall auf der Rechnung ersichtlich.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.
6. Urheberrecht und Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von SteinCastle erstellte Objekte
(Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei
SteinCastle. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung,
wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten
Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in
anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf
anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von
SteinCastle bzw. wenn nicht anders vereinbart nicht gestattet.
7. Hosting- und Lizenzenverträge
In Bezug auf unsere Hosting- und Lizenzbasierten Produkte, kann der
Kunde sich zwischen einer Vertragsdauer von 12 bis 36 Monaten
entscheiden. Der Hosting- und Lizenzvertrag zwischen SteinCastle und dem
Kunden tritt sofort nach Erhalt der Bestellung (Bestellungen durch
Online-Formulare und per E-Mail inbegriffen) des Kunden durch
SteinCastle in Kraft und kann von jeder Partei schriftlich per Post oder
per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende der gewählten
Vertragsdauer gekündigt werden.
Bei der Bestellung von Webdesigndienstleistungen handelt es sich um eine
Anfrage. SteinCastle wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die Details
klären. Erst nach Klärung aller Vertragspunkte tritt der Vertrag in
Kraft und ist für beide Seiten verbindlich.
Der Hosting- und Lizenzvertrag wird für die gewählte Dauer
abgeschlossen, und verlängert sich automatisch um die am Anfang gewählte
Dauer, wenn der Kunde den Vertrag nicht fristgerecht kündigt.
Ist im Zeitpunkt einer Vertragsauflösung durch den Kunden die
Vertragsdauer noch nicht abgelaufen, schuldet der Kunde SteinCastle die
offenen Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche Kosten. Eine
Rückvergütung pro rata temporis ist ausgeschlossen.
Kündigt SteinCastle den Vertrag fristlos, weil der Kunde gegen
vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistungen zu
rechtswidrigen Zwecken missbraucht, schuldet der Kunde SteinCastle die
offenen Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche Kosten.
SteinCastle kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn gegen
den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit
eingeleitet worden ist.
8. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von
Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die
Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der
Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner
Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach
Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer
beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei
Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung
einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der
ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
9. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten
nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten.
Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies
mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für
mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung
übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in
einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine
detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten
Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten
unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten
rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei
Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
10. Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung
gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die
uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig
überprüft hat.
11. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter
hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich
in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien
her.
12. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam
sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen
davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muss dann
durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den
gleichen Sinn hat, ersetzt werden.
13. Recht und Gerichtsstand:
Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und SteinCastle untersteht
liechtensteinischem Recht. Der Gerichtsstand ist Vaduz oder am Sitz des
Auftraggebers.

